Sinn und Zweck
Der Kirchenausschuss ist für die Finanzen und die Verwaltungsaufgaben unserer Kirchengemeinde zuständig. Er wird für jeweils vier Jahre von den Kirchengemeindemitgliedern gewählt. Der Kirchenausschuss ist die juristische Vertretung unserer Kirchengemeinde nach außen.
Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im Kirchenvermögensverwaltunggesetz (KVVG) festgelegt.
Die Wichtigsten sind:
- Feststellung des Haushaltsplans
- Prüfung der Jahresrechnung
- Führung des Vermögensverzeichnisses
Der Kirchenausschuss ist der Dienstgeber der Angestellten unserer Pfarrei (z.B. der Pfarrsekretärin, des Küsters, der Hausmeisterin). Eine zentrale Aufgabe des Kirchenausschusses ist die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien unserer Pfarrei.
Basiswissen für Kirchenvorstände